Der Bereich „Tiefbrunnenbau“ beginnt bei einer Tiefe von mehr als 10 Meter und geht bis zum Bergrecht 99 Meter. Ab 99 Meter Tiefe müssen Genehmigungen vom Bergamt
Clausthal-Zellerfeld eingeholtwerden.
Für fertig angelegte Gärten die nicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden dürfen, ist ein solcher Einsatz eher fraglich. Hier würde sich besser ein „Gartenbrunnenbau“ von uns
eignen.